Kommunalaufsichtsbeschwerde zur Falschdarstellung im Protokoll der Gemeinderatssitzung

Zur Sitzung der Gemeindevertretung Halenbeck-Rohlsdorf am 09. Dezember 2024 – Klärung eines Protokollvermerks

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Sitzung der Gemeindevertretung Halenbeck-Rohlsdorf am 09. Dezember 2024 wurde unter Tagesordnungspunkt 10 die Auflösung des gemeindlichen Bauhofs behandelt – ein Thema, das in unserer Gemeinde auf große Resonanz und erhebliche Emotionen stößt.

Wie zu erwarten war, entwickelte sich eine angespannte und kontroverse Diskussion. Obwohl unter diesem Tagesordnungspunkt keine Bürgeräußerungen mehr vorgesehen waren, machte sich unter den Anwesenden Unmut breit. Die Stimmung im Raum war zunehmend aufgeheizt. In diesem Zusammenhang sprach die Bürgermeisterin, Frau Astrid Eckert, mehrfach die Aufforderung aus, Ruhe einkehren zu lassen, verbunden mit der Androhung, andernfalls den Sitzungssaal räumen zu lassen:
„Wenn jetzt nicht gleich Ruhe einkehrt, lasse ich den Raum räumen.“

Nach dem dritten Mal dieser Ermahnung äußerte ich mich – bis dahin hatte ich als stille Zuhörerin dem Verlauf der Diskussion beigewohnt. Meine Worte lauteten:
„Dann mach es doch endlich. Immer dieser Hass, immer wieder dieser Hass.“

Diese Aussage war Ausdruck meiner Empörung über das zunehmend feindselige Klima – nicht nur in dieser Sitzung, sondern im Zusammenhang mit der gesamten Entwicklung rund um die Bauhof-Schließung. Es ist mein Eindruck, dass dieser Beschluss nicht nur auf sachlichen Erwägungen, sondern auch auf persönlichen Konflikten basiert.
(Dies allein ist jedoch nicht der Grund meiner Beschwerde bei der Kommunalaufsicht.)

Die Reaktion der Bürgermeisterin auf meine Aussage war:
„Verlasse den Raum. Geh raus.“
Begleitet wurde dies von einer deutlichen Geste mit der Hand. Ich bin dieser Aufforderung nicht nachgekommen.

Im offiziellen Sitzungsprotokoll (Seite 7 unten und Seite 8 oben) findet sich jedoch folgende Darstellung:

„Im Rahmen der Diskussion zum Tagesordnungspunkt wird Frau Gwozdz von der Bürgermeisterin darauf hingewiesen, dass sie sich an die Reihenfolge der Wortmeldungen zu halten hat und ihre Zwischenrufe unterlassen soll. Da sich Frau Gwozdz nicht an diese Aufforderung hält, wird sie von der Bürgermeisterin im Rahmen des Sitzungs- und Hausrechts mehrfach aufgefordert, den Sitzungssaal zu verlassen. Auch hieran hält sich Frau Gwozdz nicht.“

Diese Formulierung entspricht nicht dem tatsächlichen Ablauf. Da ich zur darauffolgenden Sitzung, bei der Einwendungen gegen die Niederschrift unter Tagesordnungspunkt 2 hätten vorgebracht werden können, nicht anwesend war, bat ich Herrn Piela – Mitglied der Fraktion Piela/Tennigkeit/Otto – darum, im Rahmen dieser Sitzung eine entsprechende Richtigstellung vorzunehmen.

Die übrigen Gemeinderatsmitglieder stimmten der Einrede nicht zu. Daraufhin schlug Amtsleiter Herr Herrmann vor, die Tonbandaufnahme der Sitzung im Amt Meyenburg anzuhören. Diesem Vorschlag folgte Herr Piela umgehend.

Nach dem Abhören der Aufzeichnung stellten sowohl Herr Piela als auch Herr Habermann fest, dass die im Protokoll wiedergegebene Darstellung nicht korrekt ist. Eine Berichtigung ist für das nächste Protokoll vorgesehen.

Das vollständige Protokoll der Sitzung vom 09. Dezember 2024 ist unter folgendem Link einsehbar:
https://ellershagen.de/protokolle-der-gemeinderatssitzung/

Und nun zum eigentlichen Anliegen meines Schreibens:

Wie konnte es zu der nachweislich falschen Darstellung im Protokoll kommen?

Mir ist bewusst, dass ein Wortprotokoll in einer Gemeinderatssitzung weder möglich noch üblich ist. Dennoch muss eine sinngemäße und sachlich zutreffende Wiedergabe gewährleistet sein. Wäre der betreffende Abschnitt beispielsweise wie folgt formuliert worden:

„Im Rahmen der Diskussion zum Tagesordnungspunkt werden die anwesenden Teilnehmer der Gemeinderatssitzung von der Bürgermeisterin darauf hingewiesen, sich an die Reihenfolge der Wortmeldungen zu halten und Zwischenrufe zu unterlassen. Da dieser Aufforderung nicht Folge geleistet wird, fordert die Bürgermeisterin die Bürger im Rahmen ihres Sitzungs- und Hausrechts mehrfach auf, den Sitzungssaal zu verlassen.“

…dann hätte ich darin keine bewusste Falschdarstellung gesehen und keinen Anlass für eine Beanstandung gehabt.

Doch die im Protokoll gewählte Formulierung nennt mich namentlich, unterstellt mir wiederholte Zwischenrufe sowie die Missachtung der Wortmelderegelung – dies entspricht nicht dem tatsächlichen Geschehen.

Daher stelle ich die berechtigte Frage:

  • Wurde diese Formulierung von der Protokollantin eigenmächtig gewählt, oder geschah dies auf Anweisung?
  • Wurde die konkrete Darstellung durch die Bürgermeisterin, Frau Eckert, veranlasst?

Nach meinem Kenntnisstand oblag die Prüfung des Protokolls Herrn Hartmann (Gemeinderatsmitglied) gemeinsam mit der Bürgermeisterin. Beide waren – wie aus dem vorherigen Protokoll der Gemeindevertretung ersichtlich – vor der Stichwahl nachweislich in eine öffentliche Verleumdung des Bürgermeisterkandidaten Andreas Piela verwickelt. In diesem Kontext erscheint mir eine Einflussnahme auf die Protokollführung zumindest denkbar.

Ich wende mich daher an Sie als neutrales Gremium mit der dringenden Bitte, diesen Vorgang objektiv und transparent aufzuklären. Gerade in Zeiten, in denen das Vertrauen in die Arbeit gewählter Gremien zunehmend unter Druck steht, ist es umso wichtiger, dass Integrität, Unparteilichkeit und die Pflicht zur korrekten Dokumentation uneingeschränkt gewahrt bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Elvira Gwozdz